BESCHWERDEVERFAHREN

Für IRIDIOS stellt die Zufriedenheit ihrer Kunden eines der obersten Ziele ihrer Tätigkeit dar. Vor diesem Hintergrund ist es für uns unerlässlich, Ihnen auch die Möglichkeit zu geben Kritik zu äußern, sofern Sie im Einzelfall einmal nicht mit unseren Leistungen zufrieden sind bzw. noch Optimierungsbedarf sehen.

WO IST DIE BESCHWERDE EINZUREICHEN?

Wir bitten Sie, für die Einreichung Ihrer Beschwerde folgende Kontaktdaten zu nutzen:

IRIDIOS Versicherungsmakler GmbH & Co. KG 
Beschwerdemanagement
Im Schiffelland 9 ▪ 66386 St. Ingbert

E-Mail: info@iridios.com

 

WIE KÖNNEN SIE EINE BESCHWERDE EINREICHEN?

Die Einreichung einer Beschwerde ist formlos (z. B. schriftlich, mündlich, persönlich oder durch einen Vertreter) möglich.

 

ERHALTEN SIE EINE EINGANGSBESTÄTIGUNG?

Da die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zeitnah erfolgt, bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde schriftlich grundsätzlich nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

 

WELCHE INFORMATIONEN SOLLTE DIE BESCHWERDE ENTHALTEN?

Wir benötigen für die schnelle Bearbeitung Ihrer Beschwerde Ihren Namen inkl. Kontaktdaten bzw. ergänzende Vertragsnummern. Sollte es hierzu bereits einen Vorgang in unserem Hause geben, bitten wir um Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

 

WIE LANGE IST DIE VORAUSSICHTLICHE BEARBEITUNGSDAUER?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Bearbeitungsdauer nicht pauschal benennen können - diese ist stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Sofern eine Beantwortung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein sollte, unterrichten wir Sie selbstverständlich fortlaufend über den Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde.

WAS GESCHIEHT NACH DER BESCHWERDEPRÜFUNG?

Sobald wir Ihre Beschwerde geprüft haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis mit. Sollte nach unserer Überprüfung Ihr Anliegen begründet sein, werden wir diesem gerne nachkommen. Falls wir Ihrer Beschwerde nicht oder nicht vollständig abhelfen können, werden wir Ihnen unsere Gründe hierzu eingehend erläutern.

 

GIBT ES WEITERE MÖGLICHKEITEN DER STREITBEILEGUNG?

Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versiche­rungs­vertrags heraus haben Sie auch die Möglichkeit ein Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gegen den Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung (VomVO) ein­zuleiten:

  • Als Schlichtungsstelle im Sinne von § 214 Abs. 1 Nr. 2 VVG und vom Bundesministerium der Justiz anerkannt und eingesetzt ist der Versicherungsombudsmann e. V.
  • Die Ombudsleute nach Absatz 1 sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
  • Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Streitschlichtungs- und Schlichtungsstelle geben sich die Ombuds­leute eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebühre­nordnung eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann auch von dem Beschwerdeführer eine Gebühr verlangt werden.
  • Die Ombudsleute sind verpflichtet, jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten.
  • Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin 
  • Anschrift: Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060 222, 10052 Berlin 

VIELLEICHT INTERESSANT FÜR SIE

Schön, dass Sie sich für die rechtlichen Belange rund um unsere Website und unseren Berufsstand interessieren. Bitte beachten Sie auch unsere Erstinformation , unser Impressum  und die Quellenangeben in unserem Bildverzeichnis . Rückfragen beantworten wir jederzeit gerne und für Sie unverbindlich.

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