BAUEN IM AUSLAND
Als Experten in der Absicherung von Unternehmen des Baugewerbes begleiten wir Sie auch über die Grenzen hinaus. Wir platzieren und betreuen die lokalen Policen, wenn solche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen notwendig sind und begleiten die Schadenabwicklung vor Ort. Mit unserer Expertise und unseren Netzwerkpartnern ist grenzüberschreitendes Bauen für Sie kein Problem. Ob projektbezogen oder als multinationales Versicherungsprogramm: Wir sichern Ihren Erfolg jenseits der Grenze.
Projektbezogene
Deckung oder durchlaufender Jahresvertrag.
Qualitätssicherung
durch unabhängige Sachverständige.
Absicherung
von Baumängeln, die die Solidität oder Nutzbarkeit des Gebäudes
beeinträchtigen.
10-jährige
Gewährleistungsversicherung für Baumängel in Frankreich, Luxemburg, Belgien,
Spanien und Italien.
Für
Pflichtversicherungen (bspw. R.C. Décennale) gilt lokales
Recht.
VIELLEICHT INTERESSANT FÜR SIE
Schön, dass Sie sich für unsere Möglichkeiten zur Absicherung
projektbezogener ausländischer (Garantie-)Versicherungen interessieren.
Informieren Sie sich doch auch über unser Netzwerk der Möglichkeiten
.
EXPERTEN BRINGEN SIE WEITER: +49 (0) 6894 388 4060
BAUEN IM DREILÄNDERECK 'DEUTSCHLAND-FRANKREICH-LUXEMBURG'
Regelmäßig begleiten wir Bauprojekte in Frankreich und Luxemburg. Die 'lokalen Spezialitäten' kennen wir bestens und können zeitnah die teils gesetzlich vorgegebenen Baugarantien darstellen.
Bei
der Garantie Décennale/Assurance R.C. Décennale handelt es
sich um eine Besonderheit des französischen Rechts für eventuelle
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn (oder der spätere Erwerber), die der
Herstellung des Bauwerks dienen. In Luxemburg ist die Versicherung gesetzlich
nicht vorgeschrieben, wird in der Regel aber vertraglich vereinbart. Ähnlich wie
in Frankreich beträgt die Baugewährleistung auf versteckte Mängel für den
Rohbau 10 Jahre. Die Gewährleistung für Ausbauarbeiten beträgt in Luxemburg 2
Jahre.
Bei
der Dommage Ouvrage handelt es sich um eine 10-jährige
Sachversicherung des Eigentümer, die ab Bauabnahme greift. Diese
Garantie-Versicherung übernimmt die dem Versicherungsnehmer
entstehenden Kosten, die für die Beseitigung von baulichen Mängeln
erforderlich sind. Der Versicherer regressiert seine Aufwendungen gegenüber
dem zuständigen Bauunternehmen.
Die
Tous Risques Chantier (TRC) kommt bei Schäden während der
Bauausführung zum Einsatz. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr zu
empfehlen. Sie tritt auch dann ein, wenn nicht eindeutig
nachvollziehbar ist, wie und von wem der Schaden ausgelöst wurde und die
Haftpflichtversicherung der einzelnen Baufirmen daher den Schaden
abweisen.
Die
Garantie de Livraison kommt bei Fertigbauwerken
zum Einsatz. Sie schützt den Bauherrn vor etwaigen nicht gelieferten
Fertighäusern; dies insbesondere, wenn im Vorfeld eine Anzahlung
getätigt wurde, die Lieferung dann nicht stattfindet.