BAUEN IM AUSLAND

Als Experten in der Absicherung von Unternehmen des Baugewerbes begleiten wir Sie auch über die Grenzen hinaus. Wir platzieren und betreuen die lokalen Policen, wenn solche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen notwendig sind und begleiten die Schadenabwicklung vor Ort. Mit unserer Expertise und unseren Netzwerkpartnern ist grenzüberschreitendes Bauen für Sie kein Problem. Ob projektbezogen oder als multinationales Versicherungsprogramm: Wir sichern Ihren Erfolg jenseits der Grenze.

Projektbezogene Deckung oder durchlaufender Jahresvertrag.

Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige.

Absicherung von Baumängeln, die die Solidität oder Nutzbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen.

10-jährige Gewährleistungsversicherung für Baumängel in Frankreich, Luxemburg, Belgien, Spanien und Italien.

Für Pflichtversicherungen (bspw. R.C. Décennale) gilt lokales Recht.

VIELLEICHT INTERESSANT FÜR SIE

Schön, dass Sie sich für unsere Möglichkeiten zur Absicherung projektbezogener ausländischer (Garantie-)Versicherungen interessieren. Informieren Sie sich doch auch über unser Netzwerk der Möglichkeiten .

EXPERTEN BRINGEN SIE WEITER: +49 (0) 6894 388 4060

BAUEN IM DREILÄNDERECK 'DEUTSCHLAND-FRANKREICH-LUXEMBURG'

Regelmäßig begleiten wir Bauprojekte in Frankreich und Luxemburg. Die 'lokalen Spezialitäten' kennen wir bestens und können zeitnah die teils gesetzlich vorgegebenen Baugarantien darstellen.

Bei der Garantie Décennale/Assurance R.C. Décennale handelt es sich um eine Besonderheit des französischen Rechts für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Bauherrn (oder der spätere Erwerber), die der Herstellung des Bauwerks dienen. In Luxemburg ist die Versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird in der Regel aber vertraglich vereinbart. Ähnlich wie in Frankreich beträgt die Baugewährleistung auf versteckte Mängel für den Rohbau 10 Jahre. Die Gewährleistung für Ausbauarbeiten beträgt in Luxemburg 2 Jahre.

Bei der Dommage Ouvrage handelt es sich um eine 10-jährige Sachversicherung des Eigentümer, die ab Bauabnahme greift. Diese Garantie-Versicherung übernimmt die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten, die für die Beseitigung von baulichen Mängeln erforderlich sind. Der Versicherer regressiert seine Aufwendungen gegenüber dem zuständigen Bauunternehmen. 

Die Tous Risques Chantier (TRC) kommt bei Schäden während der Bauausführung zum Einsatz. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Sie tritt auch dann ein, wenn nicht eindeutig nachvollziehbar ist, wie und von wem der Schaden ausgelöst wurde und die Haftpflichtversicherung der einzelnen Baufirmen daher den Schaden abweisen.

Die Garantie de Livraison kommt bei Fertigbauwerken zum Einsatz. Sie schützt den Bauherrn vor etwaigen nicht gelieferten Fertighäusern; dies insbesondere, wenn im Vorfeld eine Anzahlung getätigt wurde, die Lieferung dann nicht stattfindet.

VON EXPERTEN BERATEN: IRIDIOS, BITTE MELDEN!

Hinweis: Durch Absenden Ihrer Nachricht akzeptieren Sie die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

Nach oben